Begründung Zu 4.)
a.) Die Staaten existieren noch in dem Vom Thomas Hobbes beschriebenen Naturzustand, der mit einem Kriegszustand gleichzusetzen ist. Jeder Staat sieht sich berechtigt, seine Interessen auf Kosten des anderen zu verwirklichen. Es herrscht das Trumpsche Prinzip: My country first. Das Interessenverfolgungsinstitut dieser Weltmachtordnung ist der Krieg. Da der Krieg den Staaten zur Verfolgung ihrer Interessen verboten ist (Art. 2 Ziff 4 UC) und kein Staaten es mehr wagen kann, einen anderen Staat militärisch zu überfallen, ohne befürchten zu müssen, damit einen dritten Weltkrieg auszulösen oder suizidal zugrunde zu gehen, haben die Staaten in dieser Weltmachtordnung kein Interessenverfolgungsinstrument mehr, d.h., sie sind praktisch ohnmächtig und nicht in der Lage, die Weltprobleme zu lösen.
Ihnen muss daher ein Interessendurchsetzungsinstitut gegeben werden, allerdings nur zur Verfolgung überwiegender (global ausgerichteter) berechtigter Interessen. Über die Initiative wird den Staaten eine den Krieg ersetzende internationale politische Verfahrensordnung angeboten. Mit ihr werden die global ausgerichteten berechtigten Interessen nicht mit Gewalt, sondern auf Grund einer vernünftigen Argumentation verwirklicht, Wird ein solches Verfahren von den Staaten nicht akzeptziert, so bleiben sie mangels eines Interessenverfolgungsinstituts ohnmächtig und das Völkerrecht bleibet unwirksam.
Das bedeutet, dass völkerrechtliche Verträge und Vereinbarungen müssen nicht eingehalten werden. Die Staaten verbleiben in der Machtordnung, in der nur der militärisch und ökonomisch potentester ein Chance auf Sieg hat und jeder ausschließlich damit beschäftigt sein kann, diese Potenz zu erhalten oder zu wahren, d.h. er muss aufrüsten, andere Staaten sanktionieren, sie übervorteilen, koste es was es wolle.