Begründung Zu 3.)
a.) Dass der Weltfrieden nur gesichert werden kann, wenn alle Staaten nicht nur sich zu seiner Aufrechterhaltung bekennen, sondern sich auch verpflichten, ihn zu wahren, indem sie geschlossen gegen den Staat vorgehen, der einen anderen Staat überfällt oder Geheimagenten beauftragt, auf dem Gebiet eines anderen Staates zu töten und sonstige Verbrechen zu begehen, ist selbstverständlich. Natürlich müssen nicht nur militärische Überfälle sondern auch Cyberattacken von einem Staate gegen einen anderen verhindert werden. Wünschenswert wäre es natürlich, wenn der Atomwaffenbesitz generell untersagt wird. Ein solches Verbot wäre vielleicht nicht geboten, wenn jeder Staat, der seine atomare Bewaffnung nicht aufgeben will, sich verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, wenn nicht ermittelt werden kann, wer einen atomaren Angriffe ohne direkten Auftrag von UN-Generalsekretär vorgenommen hat.
Ziel der Initiative ist, dass das Völkerrecht wirksam wird. Das kann nur erreicht werden, wenn als letzte Möglichkeit der Verwirklichung des Rechts die Gewalt bleibt. Die Staaten müssen also letztlich militärisch gerüstet bleiben, um im Auftrag des UN-Generalsekretärs als Vollstreckerstaat, ein Recht eines Staates zu verwirklichen. Der Frieden ist gesichert, wenn die Staaten sich einer Rechtsordnung unterwerfen, die den Einsatz von Gewalt nur zur Verwirklichung des Rechts zulässt.
b.) Auch das Problem der Schöpfungswahrung kann nur von den Staaten gemeinsam gelöst werden. Jedes individuelle Vorgehen eines Staates zur Rettung, verbunden mit Einschränkungen der Lebensgestaltung der Bürger, wird ohne nennenswerten Erfolg sein und wird von den Bevölkerungen daher nicht lange hingenommen. Wenn es zum Beispiel Deutschland gelingen sollte, den CO-2- Ausstoß bis auf 0 zu reduzieren, so bedeutet das bezogen auf die gesamte Atmosphäre nur eine Reduktion von 2 % .Um dieses Ziel zu erreichen, müssen der Verkehr, die Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Wasser, die Industrieproduktion radikal umgestellt und die Lebensgestaltung jeden Bürgers auf ein ganz anderes bescheidenes Niveau des Konsums umgestellt werden, Das wäre für die Bevölkerung eine unzumutbare und auch letztlich nicht zu verantwortende Beschränkung der Lebensgestaltung, wenn die anderen Staaten nicht in gleicher oder ähnlicher Weise versuchen, die Klimakatastrophe zu verhindern.
c.) Inzwischen sind derart viele Staaten sowohl in Afrika, Asien und Südamerika so instabil und teilweise so in Not, dass nicht erwartet werden kann, dass sich aus eigener Kraft erholen und wieder so stabilisieren, dass sie ihren Bevölkerungen Sicherheit und ausreichenden Wohlstand garantieren können. Auch kein noch so intakter Staat allein in der Lage, diesen Prozess des Verfalls zu stoppen.
Erforderlich ist also ein gemeinsames Vorgehen aller Staaten. Die Leistungen der Staaten zur Verhinderung oder der Beendigung der Not der Betroffenen müssen gemeinsam abgesprochen und geleistet und von den notleidenden Staaten akzeptiert werden. Es gibt keinen Staat, der in unbegrenzter Anzahl alle Flüchtlingen die wegen politischer Verfolgung oder unzureichender Versorgung ihr Heimatland verlassen haben, aufnehmen kann. Auch hierzu bedarf es einer Absprache zwischen den Staaten. Gibt es die nicht, nimmt kein Staat Flüchtlingen mehr auf, so verelenden und an den Grenzen tausende, wenn nicht millionen Flüchtlinge. Das Dulden und Zulassen derartigen humanitären Katstrophen nimmt den Staaten die Legitimität ihrer Herrschaft.