Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres
Sehr geehrter Herr Generalsekretär António Guterres!
Sie werden gebeten,
dafür zu sorgen, dass bei der UNO eine Kommission gebildet wird, die den Staaten eine Rechtsgrundlage erstellt, die sie in die Lage versetzt, gewaltlos die Weltprobleme.
Frieden,
Gerechtigkeit,
und Schöpfungswahrung
zu lösen.
Die Kommission könnte sich zusammensetzen aus Völkerrechtlern, Rechtsphilosophen, Historikern, Staatsrechtlern, Philosophen, Politikwissenschaftlern, Ökologe und Soziologen. Der Kommission kann als Arbeitsgrundlage eine Friedensordnung (FO) zur Verfügung gestellt werden, die im Wesentlichen aus einer politischen internationalen Verfahrensordnung und einem Aggressionsverhinderungsverfahren besteht.
Diese Bitte wird an Sie im Rahmen der Initiative, Law for future, gerichtet. Während über die Bewegung, Fridays for future, allgemein die Politiker aufgerufen sind, sich für den Bewahrung der Lebensqualität der Biosphäre zu engagieren, soll über diese Initiative den Staaten konkret die Möglichkeit eröffnet werden, sich gewaltlos aber wirksam für dieses Ziel und damit auch gleichzeitig für den Weltfrieden und gegen die Verelendung der Völker einzusetzen.
Diese meine Bitte begründe ich wie folgt:
I. Meine Legitimation für den Vorschlag,
II. Die Weltmachtordnung,
III. Der Weltfrieden
IV. Schöpfungswahrung,
V. Gerechtigkeitsfindung,
VI Die mögliche Lösung.
VII. Mein Apell an Sie, Herrn Generalsekretär.
I. Meine Legitimation für den Vorschlag:
Bei meinem Vorschlag handelt es sich weder um eine Weisung noch kommt die Bitte von einer Autorität außerhalb der UN-Organisation (Art. 100 UC). so dass Sie sie als Angelegenheit betrachten können, auf die Sie den Sicherheitsrat zur Wahrung des Weltfriedens aufmerksam machen können. (Art.99) Ich gehe davon aus, dass von Ihnen nur mit Zustimmung des Sicherheitsrates die Kommission gebildet werden kann. Inwiefern der Weltfrieden in Gefahr ist, habe ich versucht in den Kapiteln II. und III darzulegen. Der Weltfrieden kann nach Carl-Friedrich von Weizsäcker aber nur gesichert werden, wenn auch die zwei weiteren Weltprobleme, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung gleichzeitig einer Lösung zugeführt werden.
Eine Kommission mit dem Ziel, den Staaten eine Rechtsgrundlage zur gewaltlosen Lösung der Weltprobleme zu geben, kann aber nur dann gebildet werden, wenn ihr eine Arbeitsgrundlage dafür zur Verfügung gestellt wird. Schon meine Bitte an Sie oder die Anregung zur Bildung der Kommission setzt voraus, dass eine derartige Arbeitsgrundlage angeboten werden kann. Das ist der Fall.
Vor gut dreißig Jahren wollte ich als praktizierender Jurist (Richter) nur experimentell erfahren, ob es möglich ist, die Staaten in eine Rechtsordnung so einzubinden, dass sie sich, ohne ihre Souveränität zu verlieren, in Sicherheit zur Lösung der oben genannten Weltprobleme gewaltlos einsetzen und Krisen beenden können. Das Experiment hatte einen positiven Ausgang. Das Ergebnis war die oben genannte Friedensordnung (FO). Allein dieses Ergebnis berechtigt und verpflichtet mich, Ihnen mein Anliegen vorzutragen.
Selbst wenn die gefundenen Normen nicht perfekt und sogar fehlerhaft sein sollten, muss der Staatengemeinschaft jetzt eine Rechtsgrundlage gegeben werden, die es ihnen ermöglicht, die Weltprobleme gewaltlos zu lösen und ihre berechtigten Interessen gewaltlos zu verfolgen.
Es gibt keinen Staat mehr, der nicht von den Strömen von Flüchtlingen oder Migranten betroffen ist. Die Menschen fliehen, weil ihre Heimatstaaten ihnen wegen kriegerischer oder terroristischer Gewalt keine Sicherheit mehr bieten können, sie fliehen, weil die Staaten nicht mehr in der Lage sind, ihnen ein menschenwürdiges Überleben garantieren zu können, sie fliehen, weil ihr Land ausgedörrt, verwüstet oder überschwemmt ist. Immer weniger noch intakte Staaten sind bereit, Flüchtende aufzunehmen oder aus dringender Not und Überlebensgefahr zu retten. Der Mensch beherrscht die Welt. Er muss sie so gestalten, dass er als Teil der Biosphäre in Würde überlebt. Dafür steht der Staatengemeinschaft nicht mehr viel Zeit zur Verfügung. Schon im April 2020 haben Sie einen dringenden Appell an alle Staaten gerichtet, dass die alle Menschen bedrohende Corina-Pandemie nur von allen Staaten in Gemeinschaft beseitigt werden kann und die Staaten deshalb auch gemeinsame Anstrengungen unternehmen müssten. Anlässlich der Umweltkonferenz in Scharm asch Schaich 2022 in Ägypten erklärten Sie, entweder die Staaten lösen gemeinschaftlich die Schöpfung oder die Menschheit geht mit unserer Biosphäre unter. Über die Initiative, Law for future soll erreicht werden, dass den Staaten erst ein gemeinsames globales gewaltloses Handeln zur Lösung der globalen Probleme ermöglicht wird.
Sie können sicher sein, dass Sie mit einem derartigen Anliegen wie die Initiative Law for future nicht mehr konfrontiert werden, da niemand noch einmal ein derartiges Experiment unternehmen wird, denn die Bindung der Staaten in eine globale Rechtsordnung wird als eine nicht weiter zu verfolgende Utopie angesehen, so dass Politiker Vorschläge dazu grundsätzlich nicht weiter zu beachten pflegen, geschweige denn selbst Derartiges vorschlagen. Sie können auch deshalb einen weiteren Vorschlag dieser Art von keinem Staat erwarten. Außerdem würde das als aufdringliche Anmaßung einer Position als Weltgesetzgeber von den anderen, konkurrierenden Staaten gewertet werden. Selbst von mir können Sie nicht mehr erwarten, dass ich meinen Vorschlag wiederhole. Ich muss Ihnen gestehen, dass ich selbst im Vollbesitz meiner Kräfte heute ein derartiges Experiment nicht mehr unternehmen würde. Ich bin inzwischen ein derartiger Pessimist, dass ich schon jetzt eigentlich nicht erwarten darf, dass mein Schreiben an Sie mit meinem Anliegen Ihnen überhaupt vorgelegt wird. Meine Hoffnung gründet sich allein darauf, dass Sie die für die Staaten und Menschheit sich dramatisch verschlechternde Weltlage erkannt haben und ich von Ihren Überlegungen erfahren habe, die UNO-Charta so zu verändern, dass sich die Staaten gewaltlos zur Lösung der Weltprobleme wirksam einsetzen können. Der hier gemachte Vorschlag kommt ohne Änderung der UNO-Charta aus. Auch eine Änderung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat ist nicht mehr erforderlich.
Ich erlaube mir, Sie aus Ihrem Artikel, Wir müssen zusammenrücken, Focus, Die Welt 2021 zu zitieren: „Aber jetzt braucht die Welt eine neue Generation globaler Ordnungspolitik, in deren Mittelpunkt die UNO steht. Wir brauchen….globale….Institutionen….“ Sie fordern eine faire Globalisierung, freier und fairer Handel“ All das ist erreichbar, wenn das Völkerrecht wirksam wird und das ist genau das Ziel meiner Initiative Law for future.
Schon bei der Eröffnung der Klimakonferenz in Katowice im November 2018 mit den Worten: Es geht um Leben und Tod.
Nehmen Sie sich bitte die Muße und haben Sie die Geduld, die Begründung meines Vorschlags der Law for future zur Kenntnis zu nehmen:
II. Die Weltmachtordnung
Der Mensch beherrscht über seine Staaten die Welt. Es fragt sich, ob die Staaten diese Herrschaft zum Erhalt und Wohl der Biosphäre Erde weiterhin ausüben können. Vor den Staatengründungen befanden sich die Menschen nach Thomas Hobbes im sog. Naturzustand, der mit dem Kriegszustand gleichzusetzen war. Jeder Mensch war dem anderen Menschen ein Feind, den er berechtigter Weise töten oder für sich unterwerfen konnte. Durch die Staatsgründungen ist nur der Frieden innerhalb der Bevölkerung eines Staates begründet worden. Ihr naturgegebenes Recht, ihre Ziele gewaltsam zu verfolgen, übertrugen die Bürger dem Staat. Verfolgten sie gegenüber dem Mitbürger berechtigte Ziele, so half der Staat ihnen, notfalls mit Hilfe der ihm übertragenen Staatsgewalt bei ihrer Durchsetzung, indem er zuvor die Berechtigung des Ziels in einem besonderen Verfahren überprüfen ließ.
Die Staaten selbst verblieben aber in dem Naturzustand, d.h., im Kriegszustand.
Sie sind weiterhin gezwungen, ihre berechtigten oder unberechtigten Ziele gegenüber dem anderen Staat, in der Regel mit eigener Gewalt, dem Militär, zu verfolgen und durchzusetzen. Militärische Gewalt muss nicht immer angewandt werden, es reicht meistens aus, damit zu drohen oder den anderen sich den Zielen widersetzenden Staat von der eigenen militärischen Potenz in Kenntnis zu setzen oder zu halten. Zwischen den Staaten gibt es daher nur das im Naturzustand allein geltende Recht des Stärkeren. In dieser Machtordnung kann und konnte ein Weltfrieden nur nach Unterwerfung aller Staaten durch Errichtung eines alles beherrschenden Imperiums (Pax Augusta) begründet werden. Zwar haben sich die Staaten vielfach einer Organisation angeschlossen, in der sie international politisch wirken können, wie z. B. der UNO, OECD,WTO Auch gibt es bereits viele internationale Statuten, die die Staaten verpflichten, Krisen zu lösen und Gewaltmittel nicht einzusetzen; auch stehen viele Staaten in völkerrechtlichen Verträgen in Verbindung, doch ist dieses Völkerrecht noch nicht zwischen den Staaten derart verbindlich, dass man sagen kann, die Staaten hätten den Naturzustand überwunden. Der ehemalige deutsche Außenminister Sigmar Gabriel meint, die Botschaft des Westens war, dass die internationale Ordnung auf die Stärke des Berechtigten und nicht des Stärkeren setzen sollte. (Die Politik der Supermacht USA ist unberechenbar“, Stern Nr. 21/18, S.50). Doch ist die Botschaft nicht aufgenommen worden. Dem Völkerrecht fehlen nach wie vor die Bindungskraft und damit seine Wirksamkeit, weil es nicht über eine neutrale Instanz vollstreckbar ist. Kein Staat kann gezwungen werden, völkerrechtliche Verbindlichkeiten zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Drohung oder Anwendung militärischer Gewalt des Gläubigerstaates dazu angehalten. Kein Staat kann gezwungen werden, in einer Organisation zur Lösung der Weltprobleme zu verbleiben. Über ihren Präsidenten Donald Trump waren die U.S.A. aus dem Pariser Klimaabkommen, den INF-Vertrag ausgetreten, sie haben bereits das Atomabkommen mit dem Iran, aufgekündigt, die Austritte aus der WTO und UNO-Menschenrechtsrat sind angekündigt. Diese Entscheidungen hat der neu gewählte US-Präsident Joe Biden gleich nach Amtsantritt zwar revidiert, doch zeigt es deutlich, dass das Völkerrecht nicht bindend ist. Verträge und Abkommen müssen nicht eingehalten werden. Die fehlende Rechtssicherheit lässt ein vertrauensvolles Zusammenwirken nicht zu. In Ihrem Interview im Stern, Nr.18/21, S.74ff, „Wir dürfen einfach nie aufgeben“, erklärten Sie, die multilateralen Institutionen seien zahnlos. Über sie kann man nichts mehr politisch global erreichen und kein Staat kann zum Verbleib in diesen Institutionen oder zu Erfüllung ihrer Verpflichtung gezwungen werden. Später erklärten Sie, seit Ende des zweiten Weltkrieges hätten sich die bestehenden Machtverhältnisse zwischen den Staaten nicht veränder, d.h. trotz der von den globalen, ungelösten Weltproblemen ausgehenden Bedrohungen, fand eine weitere Entwicklung der Staaten zu ihrer Solidarisierung nicht statt. Diesen von Ihnen erkannten Missstand der Weltmachtordnung mit seinen Folgen haben Sie erkannt, so dass ich sicher sein darf, dass meiner Bitte nachkommen werde.
Dieser Missstand wird behoben, wenn die Staaten die Weltprobleme, Friedens-, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung global lösen können, indem sie versuchen, sie in Solidarität gemeinschaftlich zu handeln. Jeder Staat wird zur Lösung der Probleme finanzielle, ökonomische Opfer bringen und Einschränkungen in der Lebensgestaltung seiner Bevölkerung auferlegen müssen. Diese Maßnahmen kann er gegenüber seiner Bevölkerung aber nur begründen, wenn er sicher gehen kann, dass auch die anderen Staaten ihrer Bevölkerung diese Opfer abverlangen. Die Sicherheit können die Staaten ihren Bevölkerungen nur verschaffen, wenn die Vereinbarungen zu Lösung der Weltprobleme für die Staaten verbindlich sind. Das sind sie, wenn das Völkerrecht wirksam wird. Dies wiederum ist der Fall, wenn das Recht durchgesetzt werden kann. Die Weltmachtordnung muss so in einer Weltrechtsordnung gewandelt werden.
III. Der Weltfrieden
Die Bedrohungslage zwischen den Staaten verschärft sich ständig durch die unaufhaltsame Weiterentwicklung der militärischen Waffen. Im Jahre 2019 haben die U.S.A. Antisatellitenwaffen, die ihnen eine Kriegsführung in dem Weltraum erlauben, erfunden. Russland hat inzwischen Hyperschallwaffen entwickelt, die nach Abschuss nicht aufgehalten werden können und die Städte und sonstige Ziele ohne mögliche Gegenwehr erreichen.
1.) Krieg/Staatengemeinschaft
Der völkerrechtlich definierte Friedenszustand, ist aus philosophischer Sicht ein Kriegszustand. Die Staaten stehen zueinander in feindlicher Konkurrenz und gegenseitigem Misstrauen.
Natürlich gibt es in diesem Kriegszustand Allianzen und Bündnisse. Diese werden zum eigenen Schutz geschlossen oder um andere Staaten oder andere Bündnisse zu bekämpfen.
So ist die Gründung des Warschauer Paktes im Jahre 1955 eine naturgegebene Konsequenz nach Gründung der Nato im Jahre 1949 gewesen.
Eine Solidarität aller Staaten in einem Bündnis scheint zurzeit nur vorstellbar, wenn eine außerirdische Bedrohung aus dem Kosmos die Staaten dazu zwingt.
Im Prinzip will kein Staat diesen Zustand der Weltmachtordnung.
Die Führung eines Krieges zur Verfolgung eigener Interessen haben die Staaten deshalb durch den Kellogg-Pakt von 1928 und gemäß Art.2 Ziff.4 UC sich verboten.
Diesen Verboten fehlt aber die Wirksamkeit, weil sie nicht in einer Rechtsordnung ausgesprochen sind. Die Verbote sind schon deshalb ohne Wirkung, weil in einer Machtordnung, d.h. im Naturzustand, jeder Krieg leicht als Verteidigungskrieg begründet wird, und dieser ist den Staaten gemäß Art. 51 UC gestattet.
2.) Interessendurchsetzungsinstitut Krieg
In der Machtordnung ist der Krieg das eigentliche Instrument, Interessen wirksam zu verfolgen. Solange die Staaten in dieser Ordnung existieren, ist der Krieg den Staaten ein Rechtsverschaffungs- und Rechtsgestaltungsinstitut, wie der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch richtig feststellt.[1]
.Die meisten Staaten verdanken ihrer Existenz vergangener Kriege. Durch das Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung 1907), und Genfer Konventionen hat man versucht, die Kriegsgewalt zu mäßigen, doch haben diese Normen nur die völkerrechtliche Verbindlichkeit, d.h. sie können folgenlos missachtet werden.
Nach dem bestehenden Kriegsrecht darf der Kombattant den feindlichen töten.
Deutlicher kann man eigentlich nicht zum Ausdruck bringen, dass sich die Staaten in einer Weltmachtordnung leben, in dem das Töten von Menschen zur Durchsetzung eigener Ziele des Staates erlaubt ist.
Das durch den Sieg im Krieg erreichte Recht wird allerdings selten von dem unterlegenen Staat anerkannt. Die Revanche und der Wille, das durch den Krieg Verlorene zurückzuerobern, sind die normalen Reaktionen.
Die Ukraine hält die im Jahre 2014 gewaltsame Annexion der Krim an Russland nicht für rechtens, obgleich die Bevölkerung der Krim sich in einer Volksabstimmung für den Verbleib für Russland entschieden hat.
Wenn politische Interessen mit Krieg oder Bedrohung verfolgt wurden, hatten sie nie einen anderen Zweck, als die Macht zu erweitern oder die Macht zu erhalten. . Kein Volk wird jemals akzeptieren, dass es militärisch von einem fremden Staat von einer Tyrannei befreit werden sollte, die auf Religion oder Ideologie beruht.
Die Befreiung Afghanistans von der Taliban-Tyrannei konnte nur scheitern.
Es ist diese Erkenntnis, die den amerikanischen Präsidenten Donald Trump dazu veranlasste, seine Truppen sowohl aus Afghanistan als auch aus Syrien abzuziehen Das bedeutet letztlich, dass die gewaltsame erfolgreiche Interessenverfolgung nicht von den Mitgliedern dieser Ordnung akzeptiert wird, obgleich es die der Machtordnung gemäße ist. Jeder Gewaltakt hat einen weiteren zur Folge, ein Krieg verursacht den nächsten. Aus diesem Grund haben sich die letzten beiden Weltkriege zu sog. totalen entwickelt. Der Gegner soll nicht mehr zu irgendetwas gezwungen, er soll vernichtet werden, damit er auf die kriegerische Gewalt nicht mehr reagieren kann und so der Frieden endlich hergestellt ist.
In dem Naturzustand, in dem die Staaten existieren und der aus philosophischer Sicht ein Kriegszustand ist, wird jeder Krieg vom angreifenden Staat als Verteidigungskrieg betrachtet.
Es geht darum, unangreifbar zu sein und die Macht über die anderen Staaten zu behaupten und auszuweiten. Deshalb rüsten sich alle Staaten ständig suf, um sich als mächtiger darzustellen. Je besser ein Staat militärisch ausgestattet ist, desto weniger muss er fürchten, angegriffen zu werden. Der Staat ist praktisch unangreifbar, wenn er sich atomar bewaffnet hat.
In der bestehenden Machtordnung ist es unmöglich, einen Staat zum Abbau dieser nuklearen Bewaffnung zu bewegen. US-Präsident Donald Trumps Bemühungen gegen den nordkoreanischen Machthaber Kim Jung-UN konnten nur scheitern.
Um konventionelle Unangreifbarkeit zu demonstrieren, werden umfangreiche, spektakuläre Manöver durchgeführt, die für Staaten mit gegensätzlichen Interessen wahrnehmbar sind. Die bittere Folge ist, dass man irgendwann zu der Überzeugung kommt, dass eine weitere Bewaffnung nicht mehr möglich ist, ein Krieg muss nun beweisen, dass man der mächtigste Staat geworden ist.
3.) Wegfall des Krieges als Interessenverfolgungsinstitut
Eine Kriegskultur gibt es nicht mehr. Das humanitäre Völkerrecht wird nicht mehr beachtet. Zwischen Kombattanten und Zivilisten wird nicht mehr unterschieden. In Art. 20 Abs.2 GG heißt es, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, also auch die militärische. In vorchristlicher Zeit war die Vergewaltigung von Frauen des Kriegsgegners eine übliche Kriegshandlung. Sie wurde im 17 Jahrhundert als solche nicht mehr anerkannt. Bereits im Jugoslawienkrieg im Jahre 1990 wurde sie wieder als Kriegshandlung eingesetzt. Das kulturelle Niveau der Kriegsführung befindet sich in einem Urzustand menschlicher Entwicklung.
Davon ist inzwischen auch bei offiziellen Kriegen auszugehen.
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Weil es keine Kriegskultur mehr gibt, mussten die U.S.A. den Vietnamkrieg als Verlierer beenden. Sie konnten es sich einfach nicht mehr leisten, ihr Militär einem alle Normen rechtlicher und sittlicher Art missachtendem Gemetzel auszusetzen und auch selbst so agieren zu lassen.
Es kommt hinzu, dass die Waffentechnik inzwischen durch Atomwaffen, Streu-, Fassbomben, biologisch und chemische wirkende Waffen, Hypersattelitenwaffen und Weltraumwaffen derart brutal und überdimensioniert und durch Drohnen und maschinell angetriebene Panzer und Streitwagen instrumentalisiert ist, dass sich selbst ein bestens gerüsteter Staat offiziell einen Krieg ohne existentielle Selbstgefährdung nicht mehr leisten kann.
Die Digitalisierung des militärischen Geräts wird dazu führen, dass letztlich Maschinen entscheiden, wer getötet oder was vernichtet werden soll.
Maschinen haben kein Gewissen. Moralische Grundsätze können ihnen nicht eingeben werden. Der Krieg wird also beim Einsatz von Maschinen weiter entmenschlicht. Ob das einen gewissenslosen Politiker daran hindert, einen Krieg zu beginnen, wenn auch der Gegner digital gerüstet ist, kann wohl nicht klar beantwortet werden.
Der Krieg kann für die Staaten daher keine Option mehr sein, politische Interessen zu verfolgen, sondern es gilt nur noch, seinen Ausbruch zu verhindern.
Das bedeutet, die Staaten haben kein Interessenverfolgungsinstitut mehr,
obgleich sie weiterhin in der Machtordnung existieren. Das wiederum bedeutet, sie sind zur Ohnmacht verdammt.
Wenn ein Staat durch Krieg weder seine Rechte verwirklichen, noch seine politischen Ziele, noch seine Interessen weiter verfolgen kann, dann kann er auch nicht mehr wirksam mit Krieg glaubhaft drohen.
4.) Konsequenzen des Wegfalls des Interessenverfolgungsinstituts, Krieg :
a.) Der verdeckte Krieg
Offiziell werden keine Kriege mehr geführt, sondern nur noch sog. verdeckte, d.h. Staaten nutzen einen durch Bürgerkrieg zerfallenen Staat, um ihre eignen, niemals globale Interessen in jener Region zu verfolgen. Offiziell sind sie an keinem Krieg beteiligt. trotz Mord und Tatschlag herrscht Frieden.
In diesen bewaffneten Konflikten wird nur noch vernichtet, Kriegsrecht und moralische oder sittliche Grundsätze und Prinzipien werden nicht beachtet, selbst, wenn das Heer eines Staates an den feindlichen Auseinandersetzungen beteiligt ist.
War der Krieg noch ein Rechtfertigungsgrund nur für das Töten feindlicher Kombattanten, so kann ein Bürgerkrieg oder ein verdeckter Krieg das Töten von Menschen nicht mehr rechtfertigen.
Es kann also nur gemordet werden.
Die an einem inneren Konflikt beteiligten Staaten lassen es in der Regel zu, dass ihre Soldaten aus eigenem Interesse morden, rauben und vergewaltigen, wie das halt in einem Bürgerkrieg dem normalen Kriegsgebaren entspricht. In Syrien wurden Bomben gezielt auf Krankenhäuser abgeworfen, gleich ob Freund oder Feind sich in diesen Krankenhäusern befinden. In gleicher Weise führt Russland allerdings seit dem 24.2.2022 den Krieg gegen die und in der Ukraine.
Derartige innenpolitische militärische Konflikte (Bürgerkriege) können auch nicht durch Verhandlungen beendet werden, weil noch nicht einmal eindeutig festgestellt werden kann, wer zu welcher Bürgerkriegspartei gehört. Außerdem sind Staaten selten offiziell Kriegsparteien in Bürgerkriegen.
Wenn sie sich dazu bekennen, werden sie sich weigern, auf Augenhöhe mit einer nicht staatlichen Bürgerkriegspartei zu verhandeln. Diese bewaffneten Konflikte sind erst beendet, wenn die Bevölkerung mit der Infrastruktur vernichtet oder die Bürger aus dem betroffenem Land geflohen sind.
Da es kein Staat es mehr wagen wird, offiziell einen Krieg zu beginnen, ist es für jeden Staat schwer, den Feind des Staates nicht mehr wirksam verfolgen und dessen Führungspersönlichkeiten töten zu können. Dieses Manko haben viele Staaten dadurch beseitigt, indem sie individuelle Feinde zu feindliche Kombattanten oder Terroristen erklären. Dabei vertreten sie die Ansicht, dass auch außerhalb eines Krieges dieser feindliche Terrorist oder Kombattant vom amerikanischen Militär getötet werden darf, gleich wo sie sich aufhalten.
Anfang Januar 2020 wurde auf Befehl des amerikanischen Präsidenten Donald Trump der iranischen General Ghassem Soleimanie über eine Drohne im Irak getötet. Der General Ghassem Soleimanie führte auch die QAl-Kuds-Brigade die Teil der Revolutionsgarde ist. Für die U.S.A. sind die Mitglieder der Revolutionsgarde Terroristen, die jederzeit, gleich, wo sie sich aufhalten, getötet werden dürfen. Die iranische Staatsführung schloss sich der Rechtsansicht der U.S.A insofern an, als auch sie die Ansicht vertreten, dass Terroristen ohne weiteres Verfahren getötet werden dürfen. Sie erklärte schlicht alle Amerikaner, die an der Tötung des Generals mitgewirkt hätten, also auch der Präsident Donald Trump selbst, zu Terroristen.
Auf diese Weise haben die U.S.A. und Iran durch individuelle Tötungen Gewalt gegen einander ausgeübt, ohne dass sie sich in einem offiziellen Krieg befinden.
Da aber eine militärische Aktion immer eine gesteigerte militärische Gegenreaktion auslöst, kann man sich vorstellen, dass sie sich allmählich so in einem im Ausmaß an Gewalt angewachsenen Zustand befinden, dass man diesen nicht anders als ein Kriegszustand bezeichnen kann, obgleich sich die beiden Staaten nicht im Krieg befinden. Jeder Staat wird seine militärischen Angriffe als Verteidigungsaktionen bezeichnen, so dass er sich als in der als Verteidigungsposition sieht. Letztlich muss man zunächst feststellen, es wird bereits außerhalb eines Kriegszustandes mit der Überzeugung, sich im Recht zu befinden, getötet. Man muss den zu Tötenden nur richtig qualifizieren. Diese Tötungen haben nur negative destruktive Konsequenzen. Staaten, die dieses Recht außerhalb eines Krieges Menschen zu töten, in Anspruch nehmen, werden schwerlich dafür zu gewinnen sein, sich für die Verwirklichung globaler Interessen zu engagieren.
b.) Der Cyberkrieg
Zur Verfolgung eigener Interessen bleibt den Staaten noch der Cyberkrieg. Man kann zwar den feindlichen Staat mit ihm fast grenzenlos schädigen, aber keine Ziele verwirklichen.
Auch kann man ihn nicht androhen, da sich dann der bedrohte Staat rechtzeitig absichern kann.
c.) Der Ökonomische Krieg
Wirtschaftlich potente Staaten hoffen, sich über wirtschaftliche Sanktionen wie Handelsverbote oder Erhebung von Zöllen und Sondersteuern, Erwerb von ausländischen Firmenanteilen noch zur Wehr setzen zu können, eigene Interessen zu verfolgen und den gegnerischen Staat zu zwingen, Verpflichtungen einzuhalten und Bedrohungen und Schädigungen zu unterlassen. Die Wirtschaft als politisches Instrument nutzen können insbesondere die Staaten, die über ihre wirtschaftlichen Unternehmen im Lande derart herrschen, als wenn sie ihre staatlichen Institutionen wären.
Sie herrschen dadurch nicht nur über Unternehmen im Lande, sondern auch insoweit, soweit es der Wirtschaft im eigenen Lande gelungen ist, Anteile, z.B. Aktien, an ausländischen Unternehmen zu erwerben. Diese ökonomisch begründete Herrschaft wird vor allem von China ausgeübt, da nach der kommunistischen Staatslehre, der Bürger in erster Linie Bestandteil der staatlichen Organisation ist.
Aber auch die liberal verfassten U.S.A. haben ihre Unternehmen im Lande insoweit im Griff, als sie sich den staatlichen Anweisungen in der Regel fügen.
Im Übrigen sind die Staaten von der Wirtschaft okkupiert.
Die großen global wirkenden Konzerne helfen einem Staate nur dann, wenn es ihnen selbst nützt. Im Übrigen gibt es keine wirtschaftlichen Sanktionen, die nicht auch den Staat schädigend treffen, der sie angeordnet hat. Selten wirken die Sanktionen auf die feindlich eingeschätzte Regierung, sondern sie treffen allein die Bevölkerung des Staates.
Diese hält niemals die sie treffenden Sanktionen für gerechtfertigt, so dass die betroffene Bevölkerung sich mit der Regierung ihres feindlich angesehenen Staates solidarisiert.
Auch wirken die Sanktionen und Handelsbeschränkungen in der Regel global, so dass sie auch befreundete Staaten treffen. Gerät eine Bevölkerung durch die wirtschaftlichen Maßnahmen in Not, so kann es zu gewaltsamen Demonstrationen bis hin zum Aufruhr oder einem Bürgerkrieg kommen. Entweder wird diese Entwicklung gewaltsam verhindert oder der Staat zerfällt
Beide Folgen können nicht im Interesse des sanktionierenden Staates liegen.
Gerät ein Staat auf Grund der verhängten Sanktionen oder Handelseinschränkungen tatsächlich in wirtschaftliche Not, so wird er militärisch mit Krieg reagieren, wenn er eine noch so geringe Chance sieht, damit erfolgreich zu sein.
So lässt China durchaus dem amerikanischen Präsidenten wissen, dass es sich wirtschaftlich nicht erpressen lässt. Gefährliche Begegnungen von Kriegsschiffen im Pazifik fanden schon statt. Wie wenig wirtschaftliche Sanktionen helfen, wird in den Beziehungen zwischen den Iran und den U.S.A. deutlich. Die U.S.A. sanktionierten den Iran stark wirtschaftlich, um ihn zu einem neuen Atomvertrag zu bewegen. Der Iran erduldet die Sanktionen tapfer. Die U.S.A. sahen sich genötigt, den General Ghassem Soleimanie zu töten und weitere militärische Attacken gegen das Land anzudrohen. solange der Iran nicht bereit sei, seine Entwicklung zum Bau von nuklearen Waffen überprüfbar einzustellen.
Letztlich stören auch wirtschaftliche Sanktionen den Weltfrieden.
.Die Nato-Staaten wollten durch ökonomische Sanktionen den Ausbruch des Ukraine-Krieges am m 24.2.2022 verhindern, obgleich viele Staaten, insbesondere Deutschland, von der Energieversorgung aus Russland abhängig waren. Die Sanktionen blieben erfolglos und führten die sanktionierenden Staat in eine große wirtschaftliche Krise,
Abschließend kann man feststellen, dass die Ökonomie ein sehr fragwürdiges und nur bedingt einsetzbares Instrument ist, Interessen in der Machtordnung wirksam zu verfolgen.
Festzuhalten ist, den Staaten steht zurzeit kein Interessenverfolgungsinstitut zur Verfügung, weder ein militärisches noch ein ökonomisches.
5.) Die dennoch bestehende Kriegsgefahr
Dennoch kann man nicht ausschließen, dass doch ein Staat wider alle Vernunft einen anderen Staat militärisch überfällt, allein um seine Macht und Überlegenheit innerhalb der noch bestehenden Machtordnung zu beweisen.
Die Digitalisierung des militärischen Geräts wird keineswegs die Kriegsgefahr mindern. Zwar verhindert man, wenn Maschinen gegen Maschinen kämpfen, das direkte Töten der Soldaten, doch wird ein mit künstlicher Intelligenz geführte Krieg erst beendet sein, wenn alle feindlichen Güter vernichtet und alle Feinde getötet sind.
Über die UNO versucht man die Staaten durch ein internationales Abkommen, ein Verbot der Herstellung und des Einsatzes dieses Kriegsgeräts zu erreichen.
Es wird vergessen, dass ein derartiges Abkommen wie jedes internationales Völkerrecht keine Wirksamkeit besitzt, so dass mit einer Vereinbarung ein wirksames Verbot dieser Waffen nicht erwartet werden kann.
Das einzige bis heute geltende wirksame Waffenverbot ist das der Armbrust im zweiten Laterankonzil von 1139. Es war allerdings nur der Einsatz gegen Christen verboten.
Heiden und Muslime durften weiterhin mit dieser Waffe im Krieg getötet werden.
Die U.S.A hatten im Jahre 2018 gegenüber Nordkorea die U.S.A. massiv mit einem militärischen, alles vernichtenden Überfall gedroht, falls dieses Land seinen Ausbau der Atomwaffen nicht einstellt und die bereits hergestellten Waffen vernichtet.
Der Oberster Führer Nordkoreas Kim Jung Un gab öffentlich bekannt, dass er nicht bereit sei, weiterhin den gegen sein Land von den U.S.A verhängten Sanktionen hinzunehmen, d.h. er wird weiter atomar aufrüsten. Spätere Begegnungen zwischen Trump und Kim Jung Un hatten kein anderes Ergebnis.
In Syrien wird noch „nur“ ein verdeckter Krieg geführt. Zwischen dem israelischen und dem iranischen Militär hat es aber bereits zielgerichtete militärische Aktionen gegeben, so dass schnell aus einem verdeckten Krieg ein offener werden kann. NATO und Russland stehen sich auf Grund des Ukraine-Konflikts feindlich gegenüber.
Im Mai 2020 kündigte der US-Präsident Donald Trump das Ausscheiden der U.S.A. aus dem Open-Sky-Abkommen an. Die Nato-Staaten und die des Warschauer-Paktes hatten gestattet, dass Ihre Territorien von Aufklärungsflugzeugen der Vertragsstaaten überfliegen dürften, damit überprüft werden kann, dass jeder Staat nicht heimlich aufrüstet. Das Abkommen sollte den Vertragsstaaten die Gewissheit verschaffen, dass der kalte Krieg zwischen Ost und West endgültig vorbei ist und kein Vertragsstaat mit dem einem militärischen Überfall eines anderen rechnen muss. Mit der Ankündigung des U.S.-Ausritts ist diese Gewissheit weiter verloren gegangen.
Nur so lange die Zahl der Atommächte beschränkt bleibt, kann man hoffen, dass die Menschheit, wenn nicht sogar die gesamte Biosphäre, nicht durch einen Atomkrieg vernichtet wird.
Bisher wurde der Ausbruch eines Krieges zwischen den konkurrierenden Großmächten im Wesentlichen mit einem möglichen Einsatz von Atomwaffen, die eine Begrenzung der möglichen Schädigung nicht zuließen, verhindert.
Allerdings konstruieren die U.S.A. und Russland zurzeit Atomwaffen, die ohne Selbstschädigung taktisch begrenzt einsetzbar sind.
Das bedeutet, auch ein Weltkrieg mit Einsatz dieser Waffen kann nicht mehr ausgeschlossen werden. „Die Zeit des nuklearen Friedens geht zu Ende“ so das Fazit des Artikels, „Der nukleare Wettlauf“, von Katja Gloger im Stern, Nr. 21/18, S. 48).
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Ausbruch eines Krieges zwischen den Staaten, obgleich sie ihn als offizielles Interessenverfolgungsinstitut verloren haben, nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar als totaler Krieg, ohne Wahrung des Kriegsrecht und mit einem derartigen Ausmaß der Zerstörungen und Vernichtungen, dass letztlich kein Staat nicht betroffen bleibt.
IV Schöpfungswahrung:
Die Schöpfung ist in existentieller Gefahr.
Durch den Klimawandel sind die Biosphäre und damit die Lebensgrundlage nicht nur für die Menschen, sondern auch für viele Tier- und Pflanzenarten derart gefährdet, dass man um ihre weitere Existenz fürchten muss.
Von den Menschen wird grenzüberschreitend die Umwelt überdimensional in Anspruch genommen, so dass die Atmosphäre, die Meere mit Schadstoffen verseucht und sie in ihrer Zusammensetzung nicht mehr ausreichend lebenserhaltend konstant sind.
Jedes Jahr werden in Südamerika, insbesondere in Brasilien die Urwälder abgebrannt, um die Flächen für die Landwirtschaft insbesondere Viehzucht freizubekommen.
Das geschah im Jahre 2019 aber in einem unvorstellbaren Ausmaß. Es gab gleichzeitig 75000 Brände. Der französische Staatspräsident erklärt, Unser Haus brennt. Der brasilianische Staatspräsident Jair Bolsonaro lehnte jede Hilfe anderer Staaten zur Löschung der Brände ab. Grundsätzlich hat er eigentlich nichts gegen die Brandrodung, da er für die landwirtschaftliche und bergbauliche Nutzung des bewaldeten Gebietes ist.
Immerhin hat er für 2 Monate das neue Anlegen von Bränden untersagt.
Die dramatischen Veränderungen der Überbeanspruchung der Biosphäre sind erkennbar: Klimawandel (Erwärmung über mindestens 2 Grad realistisch eingeschätzt bis zu 6 Grad), Versauerung, Vermüllung und Überfischung der Meere, Artensterben von Tier- und Pflanzenarten, Vergiftungen der Nahrungsmittel, häufiger stattfindende Unwetter (Orkane, Überflutung und Austrocknung).
Die Weltwetterorganisation stellte im November 2019 fest, dass die Atmosphäre im Verhältnis zu Vorjahr mit einer weit höheren CO-2-Emission belastet worden ist, als im Vorjahr. Der CO²-Ausstoß wird also nicht nur nicht gestoppt, sondern er wächst.
Europa hatte in den Jahren 2018/19/20 die heißesten Sommer seitdem es Temperaturaufzeichnungen gibt.
In jedem Jahr gibt es seit 2017 in den U.S.A. (Kalifornien) Brände in einem derartigen Ausmaß, dass ganze Dörfer vernichtet werden.
Seit Oktober 2019 wüteten in Australien mehrere Waldbrände, die sich auf Arschstädte und Dörfer ausbreiteten. Tausende Tiere sind ihnen zum Opfer gefallen. Im Januar 2020 starben 28 Menschen bei den Bränden. Seit drei Jahren hat es in einigen Gebieten nicht mehr geregnet. In Kaliforniern (U.S.A.) wüteten im Herbst 2018 im Ausmaß bisher nie erreichte Walbrände. Ganze Ortschaften wurden total vernichtet. Es gab über 60 Tote und 600 Vermisste.
Im März 2019 raste der Wirbelregensturm, Idai, über Länder Ostafrikas mit einer Geschwindigkeit von 165 Stundenkilometer und zerstörte so gründlich ganze Landstriche von Mosambik, Simbabwe und Malawi. Man zählte bisher (20.3.2019) 240 Todes Im Jahre 2021 gab es wieder verheerende Brände in Griechenland, Italien, Bulgarien, Algerien, in den U.S.A. (Kalifornien) und in der Türkei. Der Westen Deutschlands wurde von unvorstellbaren Regengüssen überschwemmt, dass ganze Dörfer vernichtet wurden unzählige Bürger ihr gesamtes Hab und Gut verloren und über 170 Menschen in den Fluten ertranken.
Die Landwirte hatten existenzbedrohende Ernteeinbußen. In Deutschland vertrockneten ganze Wälder. In Italien wurde/ von außerordentlichen Regengüssen mit alles vernichtender Kraft überschwemmt.
In Europa erwartet man eine heiße Phase, ein tropisches Klima. Andere Klimaforscher glauben, dass der Golfstrom möglicherweise seine Strömungsrichtung ändern wird, was dazu führt, dass sich die Klimazonen so radikal verschieben, dass der Norden überfroren und der Süden austrocknen wird.
Die Lebensqualität der Biosphäre wird auf jeden Fall entscheidend gemindert.
Die im Frühjahre 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat in allen Ländern den Verkehr und die industrielle Produktion lahm gelegt. Die Luft wurde reiner, der CO 2-Ausstoß ging erheblich zurück. Gewünscht von den Bevölkerungen in allen Staaten ist aber die möglichst schnelle Rückkehr des alten Zustandes vor der Pandemie. Der Schädigungsprozess erfuhr also nur eine kurze Unterbrechung.
„Es gibt keine Anzeichen für eine Umkehrung des Trends, der zu langfristigem Klimawandel, dem Meeresspiegelanstieg, der Versauerung der Meere und mehr extremen Wettersituationen beiträgt“, warnte die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf.
Sie selbst, Herr Generalsekretär, charakterisierten die Gefahr mit der Alarmstufe rot.
Das bedeutet, man muss alles unternehmen, die Gefahr zu bannen. Sie erklären im Interview: „Wir haben nicht das Recht, das Falsche zu tun“ Stern, Nr. 8/18, S.46.
Ich erlaube mir zu ergänzen: „ und das Richtige zu unterlassen.“
Zur Eröffnung der Klimakonferenz in Kattowitz im Dezember 2018 erklärten Sie: „Es geht um Leben und Tod“.
Die Herrschaft des Menschen muss also das Ziel haben, die Biosphäre in einem lebenstragenden Zustand zu erhalten. Dieses Ziel können die Menschen nur über ihre Staaten erreichen. Es reicht nicht aus, dass jeder Staat meint, wenn er die Lebensqualität der Umwelt seiner Region erhält, habe er im ausreichenden Maße für die Biosphäre Erde gesorgt.
Die Beanspruchung der Biosphäre hält sich nicht an Staatsgrenzen. Das gilt insbesondere für die Lebenssphären wie die Atmosphäre, die Ozeane, die Meere, die großen Seen und Wälder.
Durch das gewachsene Konsumverhalten, den Tourismus per Flugzeug und Ozeanriesenschiffe, die Haltung riesiger Methangas ausstoßender Rinderherden, den mit Benzin- und Dieselfahrzeugen geführte Straßenverkehr werden die genannten Lebenssphären stark und nachhaltig geschädigt.
Diese globalen Schädigungen durch die Menschheit können die Staaten nur in Konsens gemeinsam verhindern und beseitigen.
In den Klimakonferenzen insbesondere in der letzten Jahren 2018/19 in Kattowitz, Paris und Madrid ist von den Staaten weitgehend die Dramatik der Klimawandlung erkannt auch hat man sinnvolle Beschlüssen gefasst, die anzeigen, dass man auf die Ziele zur Rettung zusteuert. Diese Beschlüsse sind aber nicht vollstreckbar. Sie werden von den Staaten nur erfüllt, wenn es ihnen für ihre politische Stellung in der Staatengemeinschaft günstig erscheint. Die Staaten, insbesondere die am meisten durch den Klimawandel gefährdeten, benötigen eine Rechtsgrundlage, damit sie sich zugunsten der Umwelt Erhaltungs- und Rettungsmaßnahmen politisch gewaltlos, d.h., ohne Krieg und Androhung damit, durchsetzen können.
IV. Gerechtigkeit:
Es gibt nur noch wenige Staaten, die von der global wirkenden Wirtschaftsmacht profitieren. Aus diesem Grunde und auch dadurch, dass die Lebensqualität der Biosphäre schwindet, fallen die Bevölkerungen vieler Staaten immer mehr in Armut.
Die Reichen werden immer reicher, die Armut steigert sich bis zur Verelendung. Diese Entwicklung findet vor allen in den Staaten statt, die zuvor unter der Kolonialherrschaft der europäischen Staaten standen. Die Völker dieser Staaten wurden weitgehend ausgebeutet. Von dieser Herrschaft haben sie sich eigentlich noch nicht erholt. Für die reichen Staaten erwächst daraus, die Verpflichtung, diesen Völkern zu helfen.
Die Bevölkerung eines Staates sieht sich nur insoweit als staatstragendes Volk, als sie eine Basis der Solidarität hat. Das kann eine ethnische, religiöse, ideologische oder kulturelle Basis sein. Je geringer der Wohlstand, je größer die sozialen Unterschiede, die religiöse, ideologische und kulturelle Ausgerichtetheit in einer Bevölkerung sind, desto kleiner wird die allgemeine staatstragende Solidaritätsbasis.
Sie zerfällt in kleine Solidaritätsbasen, so dass der Staat kein Staatsvolk mehr beherrscht, da dieses sich in einzelne ethnische, religiöse oder ideologische Gruppierungen gespalten hat.
Je kleiner eine solche neue Soliditätsbasis ist, desto größer ist die Solidarität derjenigen, die sich auf sie berufen, desto strenger und aggressiver setzen sie sich von den anderen Gruppierungen ab. Das wiederum bedeutet, dass ein Staat, dessen Bevölkerung in verschiedenen Gemeinschaften zerfallen ist, seine Bevölkerung als staatstragende Macht verliert. Er kann sich nur durch starke innenpolitische Gewalt aufrecht erhalten oder er zerfällt in einem Bürgerkrieg.
Nicht nur aus den vom Bürgerkrieg betroffenen Staaten, sondern auch aus vielen Staaten, die nicht mehr in der Lage sind, für das existentielle Wohl innenpolitische Sicherheit ihrer Bevölkerung zu sorgen, oder in denen die Bürgerrechte durch diktatorische Gewalt eingeschränkt werden, oder deren Umwelt die Lebensqualität verloren hat, flüchten die Bürger. Aus Venezuela verließen zweimillionen Menschen das Land, weil der Staat nicht mehr die Grundversorgung für die Bevölkerung leisten und eine ausreichende Sicherheit vor Kriminalität gewährleisten kann. Der Präsident des völlig entmachteten Parlaments Venezuelas, Juan Gualdó hat sich als wahrer Staatspräsident des Landes ausgerufen und dem an sich amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro die Chance eingeräumt, sich erneut einer Wahl zu stellen. Beide Konkurrenten rufen die Bevölkerung zu Demonstrationen zu ihren Gunsten auf, beide werben um Unterstützung des Militärs.
Westlich orientierte Staaten wie die U.S.A., Deutschland und Frankreich haben bereits Gualdò als wahren Präsidenten anerkannt, China und Russland halten Maduro für den einzigen rechtmäßigen Präsidenten des Landes.
Es droht ein Bürgerkrieg mit ausländischer konträrer Intervention. Einen ähnlich großen Flüchtlingsstrom wie aus Venezuela, mit den gleichen Ursachen begründet, gibt es aus Kolumbien und Mexiko.
Im November 2019 gab es in folgende weiteren Staaten Asiens Unruhen mit Toten und Verletzten: Brasilien, Chile, Belarus und Bolivien. Auf den anderen Kontinenten gab es ebenfalls Aufständen mit Toten und Verletzten und zwar: Spanien. Libanon, Iran Hongkong, Indonesien, und Algerien. Die Auslöser waren häufig gering: Erhöhte Preise beim Ankauf von Benzin oder Tickets für den öffentlichen Verkehr. Die wirklichen Ursachen war in der Regel die sich weiternde Schere zwischen arm und reich und die Arbeitslosigkeit.
Die Fluchtströme sind allgemein derart angewachsen, dass die erste Sorge der noch intakten Staaten nicht mehr ist, die Flüchtlinge in ihre Staatsordnungen zu integrieren, sondern die Überquerung ihrer Grenzen zu verhindern.
Lassen es die noch intakten Staaten zu, dass vor ihren Grenzen Notleidende und Verfolgte verelenden oder in Fluten der Meere umkommen, weil sie nicht gerettet werden oder eine Rettung sogar verhindert wird, dann verlieren die Staaten ihre Legitimität, weil sie weder die von ihnen zu wahrenden Moralgesetze noch die rechtlichen Grundlagen ihrer staatlichen Existenz mehr achten.
VI. Die mögliche Lösung:
Sicherlich gibt es bereits viele grenzüberschreitende und globale private Organisationen, die sich die Lösung der Weltprobleme zur Aufgabe gemacht haben.
Sie können in der Regel aber nur in konkreten Krisen und Gefährdungen helfen und dann auch nur insoweit, als ihr Einsatz von den Staaten zugelassen wird.
Alle Staaten müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Verpflichtung und Verantwortung nicht allein ihrer Bevölkerung und ihrem Territorium gilt, sondern der Menschheit und der Biosphäre Erde.
1.) Die Erfolgsaussichten zur Wandlung der Weltmachtordnung in eine Weltrechtsordnung
Es gilt noch generell für jeden Staat der Satz: My country first, und nicht wie es ein sollte: Our world first.
Immer, wenn in der Vergangenheit die roten Linien überschritten waren, d.h. die Staaten mit ihren Bevölkerungen in große Not geraten sind, haben sie versucht, sich eine Rechtsgrundlage zu geben, auf Grund deren eine Wiederholung der Katastrophe ausgeschlossen sein sollte.
Nach dem dreißigjährigen Krieg war es der Westfälische Frieden von 1648, nach den napoleonischen Kriegen, die Heilige Allianz von 1815, nach dem ersten Weltkrieg der Völkerbund von 1919 und schließlich die UNO von 1949 nach dem 2. Weltkrieg.
Alle diese Versuche, einen permanenten Frieden zu erreichen, scheiterten letztlich, weil mit ihnen eine für die Staaten verbindliche Rechtsgrundlage für ihr außenpolitisches gewaltloses Agieren nicht geschaffen wurde.
Dass in unseren Tagen diese rote Linie trotz Bestehens der UNO wieder überschritten wird, ergibt sich aus den Ausführungen zu II bis V.
Die rote Linie wird in unserer Zeit nicht durch ein spektakuläres Ereignis wie ein Weltkrieg überschritten, sondern durch einen schleichenden, nicht unmittelbar erkennbar vom Menschen verursachten Entwicklungsprozess zum Verderben, so dass das deutliche Signal zum Handeln trotz der unter IV genannten Katastrophen der Jahre 2018/19/20 fehlt. Die Corona-Pandemie im Jahre 2020, die eine globale Katstrophe war, hätte zwar auch ein Signal für ein gemeinschaftliches Agieren der Staaten sein können. Das war sie leider nicht, weil jeder Staat eine eigene Strategie zur Bekämpfung der Pandemie entwickelte und ein Wettbewerb unter den Staaten entstand, wer in diesem Kampf der erfolgreichste unter ihnen war.
Es war in Schweden eine 16-Jahre alte Schülerin, Greta Thunberg, die begriff, dass ihre Aussichten ein Leben in Wohlstand zu führen, durch die auf die Menschheit zusteuernde Klimakatstrophe durchaus in Frage gestellt ist. Von ihr ging eine Bewegung von Kindern und Jugendlichen aus, genannt, Fridays für future. An jedem Freitag bleibt nicht nur sie, sondern es bleiben in vielen Staaten und Städten auf allen Kontinenten die Schüler jeweils am Freitag der Schule fern, um für den Erhalt der Lebensqualität der Biosphäre zu demonstrieren.
Von dieser Bewegung ausgehend ist inzwischen unter den Wissenschaftlern eine Bewegung, Scientists for Future entstanden, in der Wissenschaftler ihre Solidarität mit der Bewegung der Jugendlichen bekunden.
Die Initiative, Law for future
richtet sich direkt an Sie als Generalsekretär der Vereinten Nationen. Hoffentlich werden Sie mit ausreichender Unterstützung einiger der dazu aufgerufenen Staaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die UN-Kommission mit internationalen Mitarbeitern namhafter Wissenschaftler aus verschiedenen Fakultäten eingerichtet wird.
Politiker und Wissenschaftler habe ich leider bisher vergeblich versucht, über die Initiative, Law for future, zur Unterstützung meines Ersuchens an Sie zu gewinnen. Inzwischen sind aber die Bedrohungen durch die nicht gelösten Weltprobleme so gewachsen, dass ich mich auf weitere Unterstützung meines Projektes nicht mehr warten darf.
Am 24.2.2021 überfiel militärisch Russland die Ukraine und eröffnete den sog, Ukraine.Krieg. Ein Grund war, dass Staatspräsident Wladimir Putin weitere Mitgliedschaft der Ukraine zur Nato, die er weiterhin als ein gegen Russland gerichtetes Bündnis betrachtete, befürchtete. Die Nato-Staaten unterstützte die Ukraine mit Waffenlieferung und eröffnete durch Verhängung von Sanktionen einen ökologisch geführten Krieg gegen Russland. Es droht wieder eine Blockbildung, ein feindliches Gegenüber zwischen den sog. West- und den Ost-Staaten, wie sie vor 1989 bestanden hatte. Solange der Krieg in der Ukraine tobt und solange Russland als feindlicher Aggressor-Staat von den nordamerikanischen und europäischen Staaten eingeschätzt wird, solange ist es so gut wie ausgeschlossen, dass die Staaten sich zu einer gemeinsamen Lösung der Weltprobleme oder auch nur zur Schaffung einer Rechtsgrundlage dafür finden. Sie ist auf mindestens 20 Jahr nicht möglich, wenn einer der beiden Kriegsparteien militärisch siegt. Eine Kriegsbeendigung durch Verhandlung gäbe den Kriegsparteien und allen anderen Staaten die Chance, sich eine Rechtsgrundlage zu zu eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsamen Lösung der Weltprobleme zu finden. Dann könnte der Ukraine- Krieg auch für alle Staaten die Erkenntnis so stark erweckt sei, dass die Staaten einen weiteren der Ausbruch eines Krieges sich nicht, mehr erdulden können..
2. Mein Vorschlag
a.) Gründung eines Weltstaates Organisationsstatut
Wenn man davon ausgeht, dass der innere Frieden eines Volkes durch Bildung eines Staates erreicht worden ist, so liegt es nahe, anzunehmen, dass der Weltfrieden durch Bildung eines Weltstaates oder zumindest eine Weltföderation herbeigeführt werden könnte. Die Probleme Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung, unter den Völkern wären für einen Weltstaat dann innenpolitische Problemfelder. Wesentliches Ziel der Bildung der EU war auch der gesicherte Frieden zwischen den Mitgliedstaaten.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich die Staaten in einen Weltstaat oder Staatenbund integrieren werden, selbst wenn die Weltlage sich dramatisch verschlechtert. Die Bildung eines Weltstaates wäre noch nicht einmal erstrebenswert, denn die innerstaatliche Gewalt steht immer in einem proportionalen Verhältnis zur Größe der vom Staat beherrschten Region. Die Staatsgewalt eines Weltstaates müsste von unvorstellbarer Größe sein, um die weiterhin konkurrierenden Völker in eine friedliche Koexistenz zu bannen.
Zwischen einer innenpolitischen und außenpolitischen Staatsgewalt wäre nicht mehr zu unterscheiden, da der Weltstaat nur Innenpolitik betreiben kann.
b.) Das Verfahrensstatut.
Nicht über ein Organisationsstatut, sondern über einem Verfahrensstatut könnten die Staaten wirksame Außenpolitik zur Lösung der Weltprobleme betreiben und dabei auch ihren eigenen Zerfallsprozess stoppen. Ein solches Verfahren, eine internationale politische Verfahrensordnung (IPVO) und ein Aggressionsverhinderungsverfahren,(AVV) beide Verfahren sind Bestandteile eine Friedensordnung (FO), die in über 30 Jahren erarbeitet worden sind, können der zu bildenden Kommission als Arbeitsgrundlage für die zu erarbeitenden Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt werden.
Diese IPVO soll das Interessenverfolgungsinstitut der bestehenden Machtordnung, Krieg, als ein gewaltfreies Interessenverfolgungsinstitut ersetzen. Die bestehende Weltmachtordnung soll also nicht durch eine neue Weltrechtsordnung ersetzt werden, sondern sie soll in eine solche gewandelt werden. Auf Grund dieses Verfahrens können die Staaten ihre global orientierten berechtigten politischen Interessen verfolgen. Sie kämpfen um sie, aber statt eines kriegerischen Gewaltaustauschs wird kontrovers argumentiert. Das Verfahren ist so gestaltet, dass der Staat obsiegt, der die überwiegenden berechtigten und vitalen (existentiellen) Interessen verfolgt.
Am dem Verfahren sind praktisch immer alle Staaten in irgendeiner Form beteiligt.
Man wird zwischen den Parteistaaten, (Kläger- und Beklagterstaat), den neutralen Staaten und die Staaten, die Streitgenossen dieses oder jenes Parteistaates sind, unterscheiden.
Alle Staaten bekommen innerhalb des Verfahrens verschieden Funktionen, je nach in welcher Staatengruppe sie sich befinden.
Der stärkste Faktor für einen Sieg ist die Vernunft. Jeder Staat, unabhängig von seiner Größe, kann zur Lösung der Weltprobleme Politik betreiben. Die ökonomisch begründete Macht eines Staates bleibt nicht unberücksichtigt, denn einem mächtigen Parteistaat wird es leichter fallen, Streitgenossen für sich zu gewinnen.
Diese nachhaltige Politik kann auch von Politikern wahrgenommen werden, deren politische Position zeitlich begrenzt ist. Der Erfolg dieser Politik und damit die Festigung seiner politischen Position ist bereits der Sieg in dem Prozess gemäß der IPVO. Im Ergebnis wird den Staaten mit dem Verfahren ein Interessenverfolgungsinstitut zur Verfügung gestellt, das sie durch den Verlust des Interessenverfolgungsinstituts, Krieg, schon nicht mehr haben.
Prozessparteien der IVPO sind die Staaten.
Diese können allerdings Organisationen, die sich z.B. für die Umwelt einsetzen, wie Greenpeace bevollmächtigen, für sie zu agieren.
Ebenso können Organisationen, die sich speziell für die Wahrung der Menschenrechte eingesetzt haben, beauftragt werden, ihr Ziel wirksam gegen einen Staat, der diese Rechte nicht achtet, zu verfolgen.
Der entscheidende Vorteil und Gewinn für die Menschheit besteht in der IVPO darin, dass globale Krisen innerhalb der Dauer eines Verfahrens, also zeitlich begrenzt, beendet und Probleme gelöst werden können. Man ist nicht mehr darauf angewiesen, zu hoffen, dass ein zufälliges Geschehen die Krise beendet oder das Problem löst.
Die Staaten können sich dieses Instruments bedienen, müssen es aber nicht.
Ganz ohne Gewalt wird die politische internationale Verfahrensordnung, auch nicht funktionieren. Die in dem Verfahren erkämpften Ziele (Entscheidungen, meistens Vergleiche) müssen natürlich vollstreckt werden können. Erst wenn das möglich ist, erhält das Völkerrecht praktisch seine generelle Wirksamkeit. Die Staaten müssen ihr Militär zur Vollstreckung der erkämpften Ziele zur Verfügung stellen. Es wird erst dann eingesetzt, wenn der Schuldnerstaat trotz aller vorhergehenden gewaltlosen Vollstreckungsversuche, die das Verfahren vorsehen, seine Verpflichtung aus der Endentscheidung der politischen Verfahrensordnung nicht erfüllt hat. Das Verfahren sieht derart viele gewaltlose Möglichkeiten der Vollstreckung vor, dass es höchst unwahrscheinlich sein wird, wenn nicht so gut wie ausgeschlossen, dass mit militärischer Gewalt die Erfüllung einer erkämpften Entscheidung erzwungen werden muss.
Dennoch sollte jeder Staat insoweit gerüstet bleiben, dass er als sog. Vollstreckerstaat in Anspruch genommen werden kann, und zwar dann, wenn er als Partei oder Streitgenosse an dem Verfahren zuvor nicht teilgenommen hat, also als neutraler Staat agiert hat.
Die Staaten behalten also ihr Militär, das aber nur noch im Auftrag der UNO und zur subsidiären Selbstverteidigung eingesetzt werden kann. Mit dem Militär wird nicht ein Interesse zum Recht erkämpft, sondern es wird das bereits erstrittene oder vereinbarte Recht verteidigt. Der in dem Prozess der IPVO erzielte Erfolg kann von keinem Staat mehr in Frage gestellt werden. Der in dem Interessenverfolgungsinstitut erstrittene Sieg ist endgültig.
Das gilt auch für eine Entscheidung des IGH. Das Völkerrecht wird wirksames Recht.
Zwischen den Staaten wird eine feste Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt. Die Zeiten, in denen Staaten es sich leisten können, Verträge zu brechen und aus Organisationen ohne rechtlich abgesicherten Grund auszuzutreten, werden vorbei sein.
Politik im ausschließlich eigenen Interesse zum Nachteil anderer Staaten betrieben, wird überprüft und wird nicht erfolgreich sein.
Mit dieser Erkenntnis wird jeder Staat seine künftige Außenpolitik betreiben.
Die IVPO ersetzt keineswegs das diplomatische Aushandeln politischer Ziele und die Verfolgung von politischen Interessen. Erst wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, kann über das internationale politische Verfahren das Interesse verfolgt und die Krise beendet werden. Wenn zwischen den Staaten im Wege der Diplomatie ein völkerrechtlicher Vertrag ausgehandelt ist, so kann jeder Vertragsstaat sicher sein, dass dieser eingehalten wird, denn das ausgehandelte Ergebnis ist wirksames Recht geworden und kann deshalb über den IGH eingeklagt werden. Die Effektivität der Diplomatie wird allein durch die Existenz der internationalen Verfahrensordnung und die unbedingte Geltung des StIGH gesteigert.
Die Kriegsgefahr der alten, noch bestehenden Machtordnung, die praktisch mit dem Naturzustand und dem philosophischen Kriegszustand gleichzusetzen ist, ist
allein schon durch die Existenz der IVPO gebannt. Zwischen den völkerrechtlichen Frieden, der eigentlich nur ein Waffenstillstand ist und den philosophischen, ist nicht mehr zu unterscheiden.
Allein die politische internationale Verfahrensordnung begründet den permanenten Weltfrieden .Der Fall der Selbstverteidigung ist so gut wie ausgeschlossen, denn aus welchem Grunde sollte ein Staat mit seinem Militär einen anderen noch überfallen?
Das Aggressionsverhinderungsverfahren (AVV)
Diese Ausgeschlossenheit wird verstärkt durch ein Aggressionsverhinderungsverfahren, AVV ebenso Bestandteil der FO. Mit diesem Verfahren wird den Staaten die Sicherheit vor Gewalt jeder Art garantiert. Allein jede Bedrohung mit Gewalt kann schon unterbunden werden.
Die Staaten werden sich zur Bekämpfung terroristischer Gewalt solidarisieren.
Das Aggressionsverhinderungsverfahren gewährt den Staaten eine größere Sicherheit vor militärischen Überfällen und Angriffen als es die NATO ihren Mitgliedstaaten gegenüber leisten kann. Die NATO kann als internationale Vollstreckungsorganisation noch weiter existieren, bedarf aber keiner weiteren Aufrüstung.
Leiter beider Verfahren ist der UNO-Generalsekretär. Das bedeutet, dass die UNO in ihrer Wirksamkeit erheblich erweitert wird. Meine große Hoffnung ist natürlich, dass Sie dieses Amt noch wahrnehmen können.
Die Macht eines Staates zeigt sich nur noch unter anderem und nicht mehr entscheidend in seiner militärischen Potenz, sondern in dem ökonomischen, ökologischen und kulturellen Zustand seiner Bevölkerung.
Beide Verfahren, die IVPO und das AVV versetzen die Staaten in eine Rechtsordnung, in der jeder Staat zur Lösung der Weltprobleme außenpolitisch wirksam tätig sein kann, ohne weiterhin um seine Sicherheit besorgt sein zu müssen. Sie erhalten damit die Stellung von selbständigen Weltbehörden. Man kann auch sagen, sie werden zu globalen Organen der menschlichen Gesellschaft. Das ist eine entscheidende Erweiterung ihrer Souveränität.
Aus diesem Grunde können auch Staaten, die von einer rechts oder populistisch orientierte Regierung geführt werden, der Kommissionbildung zustimmen, wenn die vom Institut erarbeite Rechtsgrundlage von der Kommission bestätigt wird. Davon ist auszugehen.
Allerdings kann das Verbot des Eingriffs in die innere Angelegenheit eines Staates, (Inhalt des Westfälischen Frieden von 1648 und Art. 2 Ziff. 7 UC) insoweit keine Geltung mehr haben, wenn es darum geht, von einem Staat ausgehende Gefährdung der Biosphäre oder grobe Missachtungen und Verletzungen der Menschenwürde zu verhindern,
Dennoch erhält jeder Staaten über die beiden Verfahren eine neue Position innerhalb der Staatengemeinschaft, die auch innenpolitisch von der Bevölkerung als staatstragende Solidaritätsbasis wahrgenommen werden wird. Die Entstehung von Diktaturen ohne Rechtsstaatlichkeit ist nicht mehr zu befürchten.
Die Staaten sind auch in die Lage versetzt, sich aus der Abhängigkeit der globalen Wirtschaft zu befreien. Zwar gewinnt die globale Wirtschaft durch die Digitalisierung der Weltordnung an Macht, doch wird die künstliche Intelligenz nicht zum Nachteil einer global funktionierenden Weltrechtsordnung einsetzbar sein.
Es ist davon auszugehen, dass sich Entwicklung der Staaten zu Rechtsstaaten beschleunigt, denn, wenn ein Staat außenpolitisch innerhalb eines Rechtssystems bewähren muss, so wird auch seine Innenpolitik nur als agierender Rechtsstaat erfolgreich sein.
Der hier gemachte Lösungsvorschlag ist einer, der die Staaten am wenigsten belastet und weitgehend ihre Berechtigung ausbaut, und er ist auch sonst ausbau- und entwicklungsfähig.
Er erfüllt die nach Thomas Hobbes wichtigsten Voraussetzungen einer Friedensordnung:
1.) Übertragung der Gewaltausübungsbefugnis auf eine übergeordnete Instanz (UNO).
2.) Bereitstellung von Verfahren zur Verfolgung von Rechten und Interessen.
c.) Weitere Verfahren
Erwähnt sei, dass vier flankierende Statuten, ebenso Bestandteile der FO den Einsatz der Staaten durch drei weitere Statuten effizienter machen können:
1.) Das Umweltstatut.
Wichtigen Lebenssphären wie der Atmosphäre, den Ozeanen, Steppen, Mooren,
großen Wäldern wird die völkerrechtliche Rechtsfähigkeit und damit die
Parteifähigkeit für die internationale Verfahrensordnung zuerkannt. Sie werden
vertreten von den Staaten, in der Regel von denen, in denen sich die Lebenssphären
befinden. Diese erhalten damit besondere Vollmachten, Berechtigungen aber auch
Verpflichtungen.
2.) Statut: Staaten in Not:
Jeder Staat kann sich ein oder mehrere Patenstaaten erwählen, die verpflichtet sind,
aus Notsituationen zu helfen. Diese Staaten stehen in enger Verbindung zu einander
um Notsituationen auch rechtzeitig zu verhindern.
3.) Minderheitsstatut.
Minderheiten ethnischer oder religiöser Art erhalten, wenn sie sich auf bestimmte Art
organisiert haben, auf Antrag, die völkerrechtliche Rechtsfähigkeit und damit die
vorübergehende Parteifähigkeit für die internationale Verfahrensordnung, um ihre
Minderheitsrechte gegenüber den sie
beherbergenden Staat einzuklagen.
4.) Änderung des Statuts des internationalen Gerichtshofs (StIGH)
Dies Statut wird für alle Staaten verbindlich und die Urteile vollstreckbar, so dass
zur Rechtsverfolgung eine Inanspruchnahmen der politischen Verfahrensordnung
entfällt
Durch diese vier Zusatzstatuten können die drei Weltprobleme effektiv gelöst werden.
Sie müssen nicht entscheiden, ob diese Lösungsvorschläge schlüssig sind und mit ihnen die gewünschten Ziele auch wirklich erreicht werden.
Sie dienen lediglich der zu bildenden Kommission als Arbeitsgrundlage
VII. Mein Apell an Sie, Herrn Generalsekretär.
Erfüllen Sie meine anfangs gestellte Bitte, Bilden Sei die Kommission.
Allein wichtig ist, dass endlich damit begonnen wird, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Staaten auf einem gewissen zivilisatorischen Niveau ihre Interessen untereinander ausgleichen und die globalen Probleme einer Lösung zuführen können.
Meine Entwürfe sind in deutscher Sprache abgefasst. Eine mögliche ständige Verbindung meines Instituts mit der Kommission sollte unbedingt ermöglicht werden.
Aber allein die Erkenntnis, dass es bitter notwendig ist, eine Grundlage für eine gewaltlose Kommunikation zwischen den Staaten und damit auch ein politisches Agieren zugunsten einer weiteren Existenz der Menschheit in Frieden zu ermöglichen, kann dazu zu führen, dass die Staaten einen positiven konstruktiven Kontakt zu einander finden, um eine Lösung der anstehenden Krisen und Probleme zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Hinrich Bartels
[1] Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, 5. Auflage, K. F. Köhler Verlag Stuttgart, 156, § 29, S. 308