Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres
Sehr geehrter Herr Generalsekretär António Guterres!
Sie werden gebeten,
dafür zu sorgen, dass bei der UNO eine Kommission gebildet wird, die den Staaten eine Rechtsgrundlage erstellt, die sie in die Lage versetzt, gewaltlos die Weltprobleme.
Frieden,
Gerechtigkeit,
und Schöpfungswahrung
zu lösen.
Die Kommission könnte sich zusammensetzen aus Völkerrechtlern, Rechtsphilosophen, Historikern, Staatsrechtlern, Philosophen, Politikwissenschaftlern, Ökologe und Soziologen. Der Kommission kann als Arbeitsgrundlage eine Friedensordnung (FO) zur Verfügung gestellt werden, die im Wesentlichen aus einer politischen internationalen Verfahrensordnung und einem Aggressionsverhinderungsverfahren besteht.
Diese Bitte wird an Sie im Rahmen der Initiative, Law for future, gerichtet. Während über die Bewegung, Fridays for future, allgemein die Politiker aufgerufen sind, sich für den Bewahrung der Lebensqualität der Biosphäre zu engagieren, soll über diese Initiative den Staaten konkret die Möglichkeit eröffnet werden, sich gewaltlos aber wirksam für dieses Ziel und damit auch gleichzeitig für den Weltfrieden und gegen die Verelendung der Völker einzusetzen.
Diese meine Bitte begründe ich wie folgt:
I. Meine Legitimation für den Vorschlag,
II. Die Weltmachtordnung,
III. Der Weltfrieden
IV. Schöpfungswahrung,
V. Gerechtigkeitsfindung,
VI Die mögliche Lösung.
VII. Mein Apell an Sie, Herrn Generalsekretär.
I. Meine Legitimation für den Vorschlag:
Bei meinem Vorschlag handelt es sich weder um eine Weisung noch kommt die Bitte von einer Autorität außerhalb der UN-Organisation (Art. 100 UC). so dass Sie sie als Angelegenheit betrachten können, auf die Sie den Sicherheitsrat zur Wahrung des Weltfriedens aufmerksam machen können. (Art.99) Ich gehe davon aus, dass von Ihnen nur mit Zustimmung des Sicherheitsrates die Kommission gebildet werden kann. Inwiefern der Weltfrieden in Gefahr ist, habe ich versucht in den Kapiteln II. und III darzulegen. Der Weltfrieden kann nach Carl-Friedrich von Weizsäcker aber nur gesichert werden, wenn auch die zwei weiteren Weltprobleme, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung gleichzeitig einer Lösung zugeführt werden.
Eine Kommission mit dem Ziel, den Staaten eine Rechtsgrundlage zur gewaltlosen Lösung der Weltprobleme zu geben, kann aber nur dann gebildet werden, wenn ihr eine Arbeitsgrundlage dafür zur Verfügung gestellt wird. Schon meine Bitte an Sie oder die Anregung zur Bildung der Kommission setzt voraus, dass eine derartige Arbeitsgrundlage angeboten werden kann. Das ist der Fall.
Vor gut dreißig Jahren wollte ich als praktizierender Jurist (Richter) nur experimentell erfahren, ob es möglich ist, die Staaten in eine Rechtsordnung so einzubinden, dass sie sich, ohne ihre Souveränität zu verlieren, in Sicherheit zur Lösung der oben genannten Weltprobleme gewaltlos einsetzen und Krisen beenden können. Das Experiment hatte einen positiven Ausgang. Das Ergebnis war die oben genannte Friedensordnung (FO). Allein dieses Ergebnis berechtigt und verpflichtet mich, Ihnen mein Anliegen vorzutragen.
Selbst wenn die gefundenen Normen nicht perfekt und sogar fehlerhaft sein sollten, muss der Staatengemeinschaft jetzt eine Rechtsgrundlage gegeben werden, die es ihnen ermöglicht, die Weltprobleme gewaltlos zu lösen und ihre berechtigten Interessen gewaltlos zu verfolgen.
Es gibt keinen Staat mehr, der nicht von den Strömen von Flüchtlingen oder Migranten betroffen ist. Die Menschen fliehen, weil ihre Heimatstaaten ihnen wegen kriegerischer oder terroristischer Gewalt keine Sicherheit mehr bieten können, sie fliehen, weil die Staaten nicht mehr in der Lage sind, ihnen ein menschenwürdiges Überleben garantieren zu können, sie fliehen, weil ihr Land ausgedörrt, verwüstet oder überschwemmt ist. Immer weniger noch intakte Staaten sind bereit, Flüchtende aufzunehmen oder aus dringender Not und Überlebensgefahr zu retten. Der Mensch beherrscht die Welt. Er muss sie so gestalten, dass er als Teil der Biosphäre in Würde überlebt. Dafür steht der Staatengemeinschaft nicht mehr viel Zeit zur Verfügung. Schon im April 2020 haben Sie einen dringenden Appell an alle Staaten gerichtet, dass die alle Menschen bedrohende Corina-Pandemie nur von allen Staaten in Gemeinschaft beseitigt werden kann und die Staaten deshalb auch gemeinsame Anstrengungen unternehmen müssten. Anlässlich der Umweltkonferenz in Scharm asch Schaich 2022 in Ägypten erklärten Sie, entweder die Staaten lösen gemeinschaftlich die Schöpfung oder die Menschheit geht mit unserer Biosphäre unter. Über die Initiative, Law for future soll erreicht werden, dass den Staaten erst ein gemeinsames globales gewaltloses Handeln zur Lösung der globalen Probleme ermöglicht wird.
Sie können sicher sein, dass Sie mit einem derartigen Anliegen wie die Initiative Law for future nicht mehr konfrontiert werden, da niemand noch einmal ein derartiges Experiment unternehmen wird, denn die Bindung der Staaten in eine globale Rechtsordnung wird als eine nicht weiter zu verfolgende Utopie angesehen, so dass Politiker Vorschläge dazu grundsätzlich nicht weiter zu beachten pflegen, geschweige denn selbst Derartiges vorschlagen. Sie können auch deshalb einen weiteren Vorschlag dieser Art von keinem Staat erwarten. Außerdem würde das als aufdringliche Anmaßung einer Position als Weltgesetzgeber von den anderen, konkurrierenden Staaten gewertet werden. Selbst von mir können Sie nicht mehr erwarten, dass ich meinen Vorschlag wiederhole. Ich muss Ihnen gestehen, dass ich selbst im Vollbesitz meiner Kräfte heute ein derartiges Experiment nicht mehr unternehmen würde. Ich bin inzwischen ein derartiger Pessimist, dass ich schon jetzt eigentlich nicht erwarten darf, dass mein Schreiben an Sie mit meinem Anliegen Ihnen überhaupt vorgelegt wird. Meine Hoffnung gründet sich allein darauf, dass Sie die für die Staaten und Menschheit sich dramatisch verschlechternde Weltlage erkannt haben und ich von Ihren Überlegungen erfahren habe, die UNO-Charta so zu verändern, dass sich die Staaten gewaltlos zur Lösung der Weltprobleme wirksam einsetzen können. Der hier gemachte Vorschlag kommt ohne Änderung der UNO-Charta aus. Auch eine Änderung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat ist nicht mehr erforderlich.
Ich erlaube mir, Sie aus Ihrem Artikel, Wir müssen zusammenrücken, Focus, Die Welt 2021 zu zitieren: „Aber jetzt braucht die Welt eine neue Generation globaler Ordnungspolitik, in deren Mittelpunkt die UNO steht. Wir brauchen….globale….Institutionen….“ Sie fordern eine faire Globalisierung, freier und fairer Handel“ All das ist erreichbar, wenn das Völkerrecht wirksam wird und das ist genau das Ziel meiner Initiative Law for future.
Schon bei der Eröffnung der Klimakonferenz in Katowice im November 2018 mit den Worten: Es geht um Leben und Tod.
Nehmen Sie sich bitte die Muße und haben Sie die Geduld, die Begründung meines Vorschlags der Law for future zur Kenntnis zu nehmen:
II. Die Weltmachtordnung
Der Mensch beherrscht über seine Staaten die Welt. Es fragt sich, ob die Staaten diese Herrschaft zum Erhalt und Wohl der Biosphäre Erde weiterhin ausüben können. Vor den Staatengründungen befanden sich die Menschen nach Thomas Hobbes im sog. Naturzustand, der mit dem Kriegszustand gleichzusetzen war. Jeder Mensch war dem anderen Menschen ein Feind, den er berechtigter Weise töten oder für sich unterwerfen konnte. Durch die Staatsgründungen ist nur der Frieden innerhalb der Bevölkerung eines Staates begründet worden. Ihr naturgegebenes Recht, ihre Ziele gewaltsam zu verfolgen, übertrugen die Bürger dem Staat. Verfolgten sie gegenüber dem Mitbürger berechtigte Ziele, so half der Staat ihnen, notfalls mit Hilfe der ihm übertragenen Staatsgewalt bei ihrer Durchsetzung, indem er zuvor die Berechtigung des Ziels in einem besonderen Verfahren überprüfen ließ.
Die Staaten selbst verblieben aber in dem Naturzustand, d.h., im Kriegszustand.
Sie sind weiterhin gezwungen, ihre berechtigten oder unberechtigten Ziele gegenüber dem anderen Staat, in der Regel mit eigener Gewalt, dem Militär, zu verfolgen und durchzusetzen. Militärische Gewalt muss nicht immer angewandt werden, es reicht meistens aus, damit zu drohen oder den anderen sich den Zielen widersetzenden Staat von der eigenen militärischen Potenz in Kenntnis zu setzen oder zu halten. Zwischen den Staaten gibt es daher nur das im Naturzustand allein geltende Recht des Stärkeren. In dieser Machtordnung kann und konnte ein Weltfrieden nur nach Unterwerfung aller Staaten durch Errichtung eines alles beherrschenden Imperiums (Pax Augusta) begründet werden. Zwar haben sich die Staaten vielfach einer Organisation angeschlossen, in der sie international politisch wirken können, wie z. B. der UNO, OECD,WTO Auch gibt es bereits viele internationale Statuten, die die Staaten verpflichten, Krisen zu lösen und Gewaltmittel nicht einzusetzen; auch stehen viele Staaten in völkerrechtlichen Verträgen in Verbindung, doch ist dieses Völkerrecht noch nicht zwischen den Staaten derart verbindlich, dass man sagen kann, die Staaten hätten den Naturzustand überwunden. Der ehemalige deutsche Außenminister Sigmar Gabriel meint, die Botschaft des Westens war, dass die internationale Ordnung auf die Stärke des Berechtigten und nicht des Stärkeren setzen sollte. (Die Politik der Supermacht USA ist unberechenbar“, Stern Nr. 21/18, S.50). Doch ist die Botschaft nicht aufgenommen worden. Dem Völkerrecht fehlen nach wie vor die Bindungskraft und damit seine Wirksamkeit, weil es nicht über eine neutrale Instanz vollstreckbar ist. Kein Staat kann gezwungen werden, völkerrechtliche Verbindlichkeiten zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Drohung oder Anwendung militärischer Gewalt des Gläubigerstaates dazu angehalten. Kein Staat kann gezwungen werden, in einer Organisation zur Lösung der Weltprobleme zu verbleiben. Über ihren Präsidenten Donald Trump waren die U.S.A. aus dem Pariser Klimaabkommen, den INF-Vertrag ausgetreten, sie haben bereits das Atomabkommen mit dem Iran, aufgekündigt, die Austritte aus der WTO und UNO-Menschenrechtsrat sind angekündigt. Diese Entscheidungen hat der neu gewählte US-Präsident Joe Biden gleich nach Amtsantritt zwar revidiert, doch zeigt es deutlich, dass das Völkerrecht nicht bindend ist. Verträge und Abkommen müssen nicht eingehalten werden. Die fehlende Rechtssicherheit lässt ein vertrauensvolles Zusammenwirken nicht zu. In Ihrem Interview im Stern, Nr.18/21, S.74ff, „Wir dürfen einfach nie aufgeben“, erklärten Sie, die multilateralen Institutionen seien zahnlos. Über sie kann man nichts mehr politisch global erreichen und kein Staat kann zum Verbleib in diesen Institutionen oder zu Erfüllung ihrer Verpflichtung gezwungen werden. Später erklärten Sie, seit Ende des zweiten Weltkrieges hätten sich die bestehenden Machtverhältnisse zwischen den Staaten nicht veränder, d.h. trotz der von den globalen, ungelösten Weltproblemen ausgehenden Bedrohungen, fand eine weitere Entwicklung der Staaten zu ihrer Solidarisierung nicht statt. Diesen von Ihnen erkannten Missstand der Weltmachtordnung mit seinen Folgen haben Sie erkannt, so dass ich sicher sein darf, dass meiner Bitte nachkommen werde.
Dieser Missstand wird behoben, wenn die Staaten die Weltprobleme, Friedens-, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung global lösen können, indem sie versuchen, sie in Solidarität gemeinschaftlich zu handeln. Jeder Staat wird zur Lösung der Probleme finanzielle, ökonomische Opfer bringen und Einschränkungen in der Lebensgestaltung seiner Bevölkerung auferlegen müssen. Diese Maßnahmen kann er gegenüber seiner Bevölkerung aber nur begründen, wenn er sicher gehen kann, dass auch die anderen Staaten ihrer Bevölkerung diese Opfer abverlangen. Die Sicherheit können die Staaten ihren Bevölkerungen nur verschaffen, wenn die Vereinbarungen zu Lösung der Weltprobleme für die Staaten verbindlich sind. Das sind sie, wenn das Völkerrecht wirksam wird. Dies wiederum ist der Fall, wenn das Recht durchgesetzt werden kann. Die Weltmachtordnung muss so in einer Weltrechtsordnung gewandelt werden.
III. Der Weltfrieden
Die Bedrohungslage zwischen den Staaten verschärft sich ständig durch die unaufhaltsame Weiterentwicklung der militärischen Waffen. Im Jahre 2019 haben die U.S.A. Antisatellitenwaffen, die ihnen eine Kriegsführung in dem Weltraum erlauben, erfunden. Russland hat inzwischen Hyperschallwaffen entwickelt, die nach Abschuss nicht aufgehalten werden können und die Städte und sonstige Ziele ohne mögliche Gegenwehr erreichen.
1.) Krieg/Staatengemeinschaft
Der völkerrechtlich definierte Friedenszustand, ist aus philosophischer Sicht ein Kriegszustand. Die Staaten stehen zueinander in feindlicher Konkurrenz und gegenseitigem Misstrauen.
Natürlich gibt es in diesem Kriegszustand Allianzen und Bündnisse. Diese werden zum eigenen Schutz geschlossen oder um andere Staaten oder andere Bündnisse zu bekämpfen.
So ist die Gründung des Warschauer Paktes im Jahre 1955 eine naturgegebene Konsequenz nach Gründung der Nato im Jahre 1949 gewesen.
Eine Solidarität aller Staaten in einem Bündnis scheint zurzeit nur vorstellbar, wenn eine außerirdische Bedrohung aus dem Kosmos die Staaten dazu zwingt.
Im Prinzip will kein Staat diesen Zustand der Weltmachtordnung.
Die Führung eines Krieges zur Verfolgung eigener Interessen haben die Staaten deshalb durch den Kellogg-Pakt von 1928 und gemäß Art.2 Ziff.4 UC sich verboten.
Diesen Verboten fehlt aber die Wirksamkeit, weil sie nicht in einer Rechtsordnung ausgesprochen sind. Die Verbote sind schon deshalb ohne Wirkung, weil in einer Machtordnung, d.h. im Naturzustand, jeder Krieg leicht als Verteidigungskrieg begründet wird, und dieser ist den Staaten gemäß Art. 51 UC gestattet.
2.) Interessendurchsetzungsinstitut Krieg
In der Machtordnung ist der Krieg das eigentliche Instrument, Interessen wirksam zu verfolgen. Solange die Staaten in dieser Ordnung existieren, ist der Krieg den Staaten ein Rechtsverschaffungs- und Rechtsgestaltungsinstitut, wie der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch richtig feststellt.[1]
.Die meisten Staaten verdanken ihrer Existenz vergangener Kriege. Durch das Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung 1907), und Genfer Konventionen hat man versucht, die Kriegsgewalt zu mäßigen, doch haben diese Normen nur die völkerrechtliche Verbindlichkeit, d.h. sie können folgenlos missachtet werden.
Nach dem bestehenden Kriegsrecht darf der Kombattant den feindlichen töten.
Deutlicher kann man eigentlich nicht zum Ausdruck bringen, dass sich die Staaten in einer Weltmachtordnung leben, in dem das Töten von Menschen zur Durchsetzung eigener Ziele des Staates erlaubt ist.