Ziel der Initiative
Greta Thunberg will über ihre Bewegung Fridays for future die Politiker aller Länder bewegen, die Menschheit vor einer Klimakatstrophe zu bewahren. Das Endziel der Initiative Law for future besteht darin, dass die Staaten erst in die Lage versetzt werden sollen, gemeinschaftlich nicht nur die Biosphäre vor dem Untergang zu bewahren, sondern alle drei
Weltprobleme zu lösen. Die drei Weltprobleme, die gleichzeitig gelösten werden müssen, sind die
1) Friedenswahrung,
2.) Schöpfungswahrung,
3.) Gerechtigkeitsfindung.
Das Institut hat Normen einer Friedensordnung (FO) entworfen, die die Staaten berechtigen und verpflichten die Weltprobleme zu lösen.
1.) Der Weltfrieden ist erreicht, wenn der Krieg zwischen den Staaten nicht nur verboten bleibt, sondern wenn dieses gewaltsame Interessenverfolgungsinstitut durch ein gewaltloses Interessenverfolgungsinstitut, eine politische internationale Verfahrensordnung ersetzt wird und jede militärische Gewaltaktion eines Staates nicht nur von dem angegriffenen Staat oder einem Verteidigungsbündnis verhindert und sanktioniert wird, sondern gemeinschaftlich von allen Staaten über ein besonderes Aggressionsverhinderungsverfahren.
2.) Die Schöpfung ist gewahrt, wenn alle Staaten sich verpflichten, ihre Überbeanspruchung zu verhindern und jeder Staat verpflichtet wird, die Lebenshären wie die Meere, Wälder, große Seen und Moore in ihrem Bestand zu erhalten und jeder Staat auch darauf bestehen kann, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden. Vorgesehen ist noch ein besonderes Die Wirksamkeit der Berechtigung und Verpflichtung kann über die politische internationale politische Verfahrensordnung erreicht werden. Hinzu kommen die Normen eines Umweltstatut. Wichtigen Lebenssphären wie der Atmosphäre, den Ozeanen, Steppen, Mooren, großen Wäldern wird die völkerrechtliche Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit für die internationale Verfahrensordnung zuerkannt. Sie werden vertreten von den Staaten, in der Regel von denen, in denen sich die Lebenssphären befinden. Diese erhalten damit besondere Vollmachten, Berechtigungen aber auch Verpflichtungen.
3.) Die Gerechtigkeit wird verwirklicht, wenn die Staaten gemeinschaftlich dafür sorgen, dass kein Staat in einem Zustand verfällt, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Bevölkerung Sicherheit und ein ausreichendes Wohlergehen zu gewährleisten. Bestandteil der FO ist auch ein Statut: Staaten in Not:
Jeder Staat kann sich ein oder mehrere Patenstaaten erwählen, die verpflichtet sind, aus Notsituationen zu helfen. Diese Staaten stehen in enger Verbindung zu einander um Notsituationen auch rechtzeitig zu verhindern. Gerechtigkeit kann über Minderheitsstatut verwirklicht werden. Minderheiten ethnischer oder religiöser Art erhalten, wenn sie sich auf bestimmte Art organisiert haben, auf Antrag, die völkerrechtliche Rechtsfähigkeit und damit die vorübergehende Parteifähigkeit für die internationale Verfahrensordnung, um ihre Minderheitsrechte gegenüber den sie beherbergenden Staat einzuklagen.